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Wirkfaktoren des Projekttyps
03 Wasserstraßen >> Sonstiger Anleger an Gewässern
Bemerkung: | Zu den sonstigen Anlegern an Gewässern gehören z. B. kleine Bootsanleger, Anleger für Fähren, touristische Ausflugsschiffe und Boote sowie kleine Yachthäfen und Marinas. Große Hafen- und Kaianlagen, insbesondere für den Güterumschlag, stellen ebenso eigenständige Projekttypen dar, wie die landseitige Erschließung (Gleisanlagen, Straßen) oder die wasserseitige Erschließung (über Flüsse, Kanäle, Meeresbuchten).
Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Errichtung von Hafenbecken, Kaimauern, Spundwänden und Verladeanlagen sowie Betriebswegen, Signalanlagen, Schifffahrtszeichen, Beleuchtungsanlagen oder Ähnlichem. Hinzu kommen Veränderungen am Gewässerbett selbst, wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, der Baustellenverkehr und die Baustellenbeleuchtung. Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Anleger-Projektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Bootsaufkommen bzw. die Anzahl der Liegeplätze. Als betriebsbedingte Beeinträchtigungen können v. a. stoffliche Emissionen (Nähr- und Schadstoffe) und nichtstoffliche Wirkungen (akustische und optische Störwirkungen, Wellenschlag) relevant sein. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen gehören auch die regelmäßige Unterhaltung (siehe hierzu ggf. den eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserstraßen). |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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