Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Anbau von Fahrstreifen >> 4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust


Wirkfaktorengruppe:
4 Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Wirkfaktor:
4-2 Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Durch den Anbau von Fahrstreifen kommt es regelmäßig zu einer Steigerung der anlagebedingten Barrierewirkung. Sie kann einerseits durch die verbreiterte Trasse oder die zusätzlich errichteten Bauwerke (Damm- oder Einschnittlagen, Wildzäune, Lärmschutzwände oder -wälle), andererseits durch veränderte standörtliche oder strukturelle Bedingungen (größere Offenheit und Strukturfreiheit der Trasse) hervorgerufen werden.

Zusätzlich können andere Faktoren (s. Wirkfaktorgruppe 5) zur Meidung bestimmter Bereiche führen und somit eine Barrierewirkung verstärken.

Die Tötung von Tieren ist entweder auf eine Kollision mit (zusätzlich errichteten) baulichen Bestandteilen des Vorhabens (z. B. Brücken, Glaswänden) zurückzuführen oder darauf, dass Tiere aus fallenartig wirkenden Anlagen (z. B. Gullis, Schächte, Gruben, Becken) nicht mehr entkommen können und darin verenden. Eine erhöhte Mortalitätsrate würde somit die Barrierewirkung der Straße erhöhen.


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