Auswahl: Wirkfaktoren


Wirkfaktorengruppe

Definition - Wirkfaktoren

6 Stoffliche Einwirkungen >> 6-2 Organische Verbindungen

Sämtliche Arten von organischen Verbindungen bzw. Umweltchemikalien, die Pflanzen und Tiere schädigen können. Beispiele sind Öle (z. B. direkte Verschmutzung von Lebewesen mit Öl), Lösungsmittel, chemische Grundstoffe wie Benzol, Propan, Formaldehyd, (chlorierte) Kohlenwasserstoffe (CKW), und die davon abgeleiteten Substanzen, sowie sehr viele weitere organische Verbindungen, die akut oder chronisch schädigend (z. B. toxisch, karcinogen) wirken können.

Organische Verbindungen oder andere Stoffe, die vorrangig endokrin bzw. hormonaktiv wirken, werden unter Wirkfaktor 6-8 (Endokrin wirkende Stoffe) gefasst.

Chemikalien mit dem Einsatzzweck "Bekämpfung von Organismen" werden beim Wirkfaktor 8-3 (Pestizide) behandelt.

Vertiefende Ausführungen - Wirkfaktoren

6 Stoffliche Einwirkungen >> 6-2 Organische Verbindungen

Die Stoffgruppe organischer Verbindungen setzt sich im Wesentlichen aus chemischen Grundstoffen, Lösungsmitteln, Ölen, Farben und Anstrichen, Kühl- und Isolationsmitteln und aus Weichmachern zusammen. Ein erheblicher Anteil der Gesamtbelastung enstammt diffusen Quellen wie industrieller Produktion und Verbrennungsprozessen, Verkehr, Verbrauch im Alltag sowie aus der Behandlung mit Pharmaka.

Die Stoffgruppe organischer Verbindungen ist eine heterogene Gruppe von Substanzen, zu denen insbesondere Organochlorkohlenwasserstoffe wie PCB (polychlorierte Biphenyle), Dioxine, Furane sowie HCH (Hexachlorcyclohexan) gehören. Zu den polycyclischen aromatischen Hydrocarbonverbindungen (PAH) zählen z. B. Naphtalin, Floren und Biphenyle. Unter POPs (Persistent Organic Pollutants) sind die in den Anhängen der Stockholmer Konvention und in der POP Verordnung genannten organischen Stoffe zu verstehen, z. B. Dieldrin, chlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane, PCBs und HCH sowie weitere Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften. Die Bioakkumulation von POPs ist von ihren physiko-chemischen Eigenschaften abhängig (z. B. Molekülgröße, sterische Konfigurationen, Fettlöslichkeit, Bindung an Proteine).

Organische Verbindungen wie z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und PAK-Abkömmlinge oder Benzol als "toxikologisch bedeutsame Komponente von Mineralölkohlenwasserstoffen, die als Kraftstoffe Verwendung finden" (OFD HANNOVER - LBA 1999), können über die Atemluft aufgenommen werden und weisen ein z. T. unterschiedliches Wirkungsspektrum auf, zu dem karcinogene bzw. genotoxische Wirkungen sowie bei längerfristiger Exposition von Wirbeltieren Schäden am Knochenmark und blutbildenden System zählen. Die Stoffe können meist im Fettgewebe akkumuliert werden und wirken oft erst bei der Reproduktion oder unter hohen physischen Belastungen beeinträchtigend oder schädigend.

Andere Stoffe können nach derzeitigem Kenntnisstand z. B. zu Schleimhautreizungen führen. Teilweise werden relevante Wirkungen erst oder in besonderem Maße nach Umwandlung der Stoffe oder in Kombination erzielt.

Aufgrund spezieller umweltrechtlicher Vorschriften (insbes. Des Immissionsschutz-, des Bodenschutz - und des Wasserrechts) werden bereits sehr weitgehende Anforderungen z. B. an den Betrieb von Anlagen bzw. die Durchführung von Vorhaben, bei denen organische Verbindungen zum Einsatz kommen, gestellt. Dementsprechend sind regelmäßig bestimmte Emissions- bzw. Immissionswerte einzuhalten, die eine Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen sicherstellen sollen.

Differenzierte gewässerspezifische Qualitätskomponenten bzw. Beurteilungswerte sind auch in den Anhängen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, Stand 20.06.2016) genannt. Diese werden u. a. zur Einstufung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Gewässern herangezogen.
ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de