Detaildaten zu Beinträchtigungen: FFH-Arten
Großer Feuerfalter - Lycaena dispar
Natura 2000-Code: 1060; Bearbeitungstand: III| Wirkfaktorengruppe: | 8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen |
| Wirkfaktor: | 8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen |
| Relevanz des Wirkfaktors: | regelmäßig relevant (2) |
Auswertekategorien:
- Empfindlichkeiten/Wirkungen (2)
- Regenerationsfähigkeit (0)
- Prognosemethoden (3)
- Relevanzschwelle (2)
- Erheblichkeitsschwelle (1)
Datensatz:
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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen
1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Grundsätzlich kann die Ausbringung bestimmter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf Schmetterlinge negative Auswirkungen haben (vgl. auch "Vertiefende Ausführungen" unter "Wirkfaktoren").
Wirkungen können in der unmittelbaren oder mittelbaren Schädigung oder Tötung von Tieren resultieren. Dies gilt generell für alle GVO, die schmetterlingsspezifische Bt-Toxine exprimieren (z.B. Cry1Ab der Maissorte MON810).
Das Toxin wird u. a. über den Pollen verbreitet. Die Stärke der Pollendeposition ist dabei von der Entfernung abhängig und wird von der Pflanzenphänologie (abhängig von Sorte und Witterung) maßgeblich bestimmt. Eine verstärkte Pollendeposition ist in Abwindrichtung zu erwarten. Die Abwindrichtung zum Blühzeitpunkt kann jedoch variieren und muss nicht mit dem Tages- oder Wochenmittel übereinstimmen. Aktuelle Untersuchungen im Auftrag des BfN zeigen, dass sich Pollen über einen längeren Zeitraum auf Futterpflanzen von Schmetterlingen ansammeln kann oder aber von Regen abgewaschen wird (vgl. z. B. auch Lang et al. 2005:38 oder Felke & Langenbruch 2005:103). Schmetterlinslarven nehmen Pollen - und somit Bt-Toxin - beim Fraß der Futterpflanze (z. B. der Blätter) auf.
Die Freisetzung von GVO kann ggf. auch zu einer Beeinträchtigung anderer Organismen führen, die für die geschützten Arten von großer Bedeutung sind (z. B. der Wirtsameisen im Falle der verschiedenen Arten von Ameisen-Bläulingen).
Differenzierte Ausführungen und Untersuchungen zur Auswirkung von GVO allgemein bzw. insbesondere von Bt-Mais auf Schmetterlinge, eine Zusammenstellung verschiedener Hinweise, Fakten und Beispiele finden sich z. B. bei:
Hellmich et al. (2001), Obrycki et al. (2001), Sears et al. (2001), Stanely-Horn et al. (2001), Losey et al. (2002), Hllbeck (2002), Birch et al. (2004), Dively et al. (2004), Dolezel (2005), Felke & Langenbruch (2005), Andow & Lövei (2006), Lang & Voijtech (2006), LUA Brandenburg (2005,2007), Lang et al. (2007), Hofmann (2007), Hofmann et al. (2009), Musche et al. (2009), Hofmann et al. (2010), Lang & Otto (2010), Hilbeck et al. (2011), Baudrot et al. (2021), EFSA Panel on Genetically Modified Organisms (2015).
Konsequenzen können - abhängig von Art und Umfang - z. B. Verringerung des Reproduktionserfolgs bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Populationen sein.
1.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Für L. dispar konnten bislang noch keine Arbeiten ermittelt werden, welche die Relevanz des Wirkfaktors für diese Art konkret untersucht haben.
3. Prognosemethoden
3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt beanspruchten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.
Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste (m²) und zum anderen die relativen Habitatverluste (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln. Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen.
Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.
Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.
Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).
3.02 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
(Standardisierte) Prognosemethoden zur Bewertung der Freisetzung von GVO in die Umwelt konnten bislang nicht ermittelt werden. Nachfolgend sind jedoch die wesentlichen Grundaspekte zur Ermittlung des Risikos einer Ausbringung von GVO mit Resistenz gegen den Maiszünsler im Hinblick auf Nichtziel-Schmetterlinge dargestellt.
Bei der Prognose kann zunächst allgemein aus dem Vorkommen geschützter Schmetterlingsarten auf potenzielle Beeinträchtigungen geschlossen werden. Larvalhabitate mit hoher Dichte von Larven bzw. reproduzierenden Schmetterlingen sind problematischer als Bereiche mit geringer Bedeutung für Schmetterlinge.
Natura 2000-Gebieten kommt eine besondere Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften zu. Europäische Schutzgebiete, in denen Schmetterlingsarten nach den Erhaltungszielen geschützt sind, weisen somit immer eine besondere Bedeutung und i. d. R. eine entsprechende vorhabensbezogene Empfindlichkeit aus Sicht des Naturschutzes auf. Schmetterlingsarten können hierbei in einem FFH-Gebiet als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie unmittelbar oder als charakteristische Arten bestimmter Lebensraumtypen mittelbar durch Erhaltungsziele oder den Schutzzweck geschützt sein.
Grundsätzlich ist zunächst immer die räumliche Entfernung der GVO-Ausbringung zum Schutzgebiet bzw. zu den verschiedenen (Teil-)Habitaten der geschützten Schmetterlingsarten zu ermitteln.
Das jeweilige Projekt ist hinsichtlich seiner spezifischen Wirkintensität bzw. seines Risikopotenzials zu beurteilen. Das projektspezifische Gefährdungspotenzial ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Parametern:
a) Art des GVO und Toxingehalt (einschl. Schwankungsbreite) in den Pollen
b) Toxizität
c) Umfang und Intensität der Freisetzung
d) Mögliche Überschneidung der Larvalstadien der Schmetterlinge mit dem Blühfenster von Mais (grob Juli - Mitte September; vgl. Hofmann et al. 2009)
e) Ausbreitungsfähigkeit / Umweltexposition (z. B. Pollendeposition standardisiert und auf Wirtspflanzen)
f) räumliche Lage / Entfernung zum Schutzgebiet bzw. den Vorkommen der Wirtspflanzenhabitate
Bei der Beurteilung sind ggf. auch bereits in das Projekt integrierte Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu berücksichtigen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss jedoch wissenschaftlich belegt sein.
3.03 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)
Grundsätzlich ist immer auch die artspezifische Empfindlichkeit der betroffenen Arten zu ermitteln. Direkte Daten für die Empfindlichkeit von geschützten Schmetterlingsarten gegenüber spezifischen Bt-Toxinen dürften jedoch i. d. R. nicht vorliegen. Die Empfindlichkeit muss daher, ggf. unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit von anderen Arten und entsprechender Sicherheitsfaktoren, abgeschätzt werden.
Das artspezifische Risiko ergibt sich dabei u. a. aus folgenden relevanten Parametern:
a) Vorkommen (Anzahl, Dichte, Frequenz) im betroffenen Raum
b) Nahrungsspektrum
c) Empfindlichkeit gegen aufnehmbare Stoffe des GVO
d) etwaige Attraktionswirkung des Projekts auf die Art (z. B. durch Nahrungsangebot)
e) Flugverhalten sowie Mobilität und Aktionsräume der Art
f) ggf. auch Unterschiede der Gefährdung verschiedener Stadien (Falter, Larve, Raupe, Ei; bislang wurden für Bt-Toxine nur direkte Effekte auf Larven nachgewiesen; Effekte auf Adulte können indirekt, z. B. über eine Reduktion der Fitness, in Erscheinung treten).
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Reports: aktueller Wirkfaktor aktuelle Wirkfaktorengruppe alle Wirkfaktoren
Qualifizierung der Quellen für FFH-Arten
| A | verallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art |
| B | in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall |
| C | in der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird |
| D | in der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe |
| E | eigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung) |
| F | keine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt |
Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"
| - | bislang noch nicht bearbeitet |
| I | derzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden |
| II | zudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden |
| III | zudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden |


