Detaildaten zu Beinträchtigungen: FFH-Arten

Haarstrangwurzeleule - Gortyna borelii lunata

Natura 2000-Code: 4035; Bearbeitungstand: III

Wirkfaktorengruppe: 1 Direkter Flächenentzug
Wirkfaktor: 1-1 Überbauung / Versiegelung
Relevanz des Wirkfaktors:  regelmäßig relevant - besondere Intensität (3)

     Auswertekategorien:

  1. Empfindlichkeiten/Wirkungen (3)
  2. Regenerationsfähigkeit (1)
  3. Prognosemethoden (1)
  4. Relevanzschwelle (1)
  5. Erheblichkeitsschwelle (2)

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1. Empfindlichkeiten/Wirkungen

1.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Überbauung / Versiegelung führt grundsätzlich zum vollständigen und i. d. R. dauerhaften Verlust der Lebensraumfunktionen der betreffenden Flächen und ihrer Eignung als Habitat der Art (s. "Vertiefende Ausführungen" unter "Wirkfaktoren").

Konsequenzen können - abhängig vom Umfang - z. B. Verlust von Teilhabitaten, Verringerung der Fortpflanzungsrate bzw. der Überlebenswahrscheinlichkeit von Individuen, Bestandsrückgang oder Beeinträchtigung bzw. Erlöschen lokaler (Teil-)Bestände sein.

Qualifizierung der Quelle: E



1.02 Steiner, A. (1998)

"Dieser Rückgang ist [...] nicht ablesbar, da viele Vorkommen erst in den letzten 20 Jahren erloschen sind [...]. Zum Teil geht der Rückgang auf die völlige Vernichtung der Fundorte [...] zurück, etwa durch [...] Bebauung (Ettlingen: Wohn- und Industriegebiet)."

Qualifizierung der Quelle: A



1.03 Biewald, G. & Steiner, A. (2006)

"Hauptgefährdungsursache stellt die Vernichtung geeigneter Lebensräume dar" (Biewald & Steiner 2006:135).

Qualifizierung der Quelle: D


2. Regenerationsfähigkeit

2.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

Die Regenerationsfähigkeit ist nur unter der Voraussetzung der Wiederherstellung der notwendigen strukturellen, standörtlichen und funktionalen Habitatbedingungen (z. B. Bodenparameter, Struktur, Flächengröße) sowie einer hohen Wahrscheinlichkeit der Wiederbesiedlung gegeben. Im Falle stofflicher Belastung (s. Wirkfaktorgruppe 6) als Ursache eines Bestandsrückgangs oder -verlustes ist neben der Beseitigung der Belastungsquelle ggf. auch die Sanierung erforderlich.

Die zeitliche Dimension ist bei der Beurteilung zu beachten. In bestimmten Fällen können derzeit (noch) nicht geeignete Flächen in kürzeren als den für entsprechende Lebensraumtypen angenommenen Regelzeiträumen (s. Riecken et al. 2006 u. a.) als Habitat entwickelt werden.

Unter Berücksichtigung der Flugfähigkeit der Individuen ist für eine erfolgreiche Regeneration eine vorhandene Population im Umfeld mit relativ durchlässiger Landschaftsstruktur dazwischen Voraussetzung. In Räumen, in denen die Art insgesamt noch gut verbreitet ist, ist eine Besiedlung geeigneter Standorte innerhalb der artspezifischen Ausbreitungsdistanzen zu erwarten (vgl. auch Angaben zur Mobilität unter "Raumbedarf und Aktionsräume von Arten").

Im Falle einer projektbedingten Barrierewirkung (s. Wirkfaktorgruppe 4) kann diese streng genommen nur durch Vermeidungsmaßnahmen reduziert oder durch die Wiederherstellung oder Neuschaffung entsprechender räumlich-funktionaler Verbindungen zwischen den betroffenen Teilhabitaten an anderer Stelle kompensiert werden.

Eine etwaige projektbedingt erhöhte Mortalität kann nur durch Vermeidungsmaßnahmen reduziert oder durch Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf Populationsebene aufgefangen bzw. kompensiert werden.

Qualifizierung der Quelle: E


3. Prognosemethoden

3.01 BearbeiterInnen FFH-VP-Info (siehe Impressum) (o. J.)

I. d. R. erfolgt die Wirkungsbeurteilung durch Überlagerung der vom Projekt beanspruchten Flächen mit allen nach den Erhaltungszielen zu bewahrenden bzw. zu entwickelnden (Teil-)Habitaten.

Dabei sind zum einen die absoluten Habitatverluste (m²) und zum anderen die relativen Habitatverluste (%) bezogen auf den Gesamtbestand im Gebiet bzw. die funktional zusammengehörenden Habitate der Art zu ermitteln. Darauf aufbauend sind die qualitativen und quantitativen Funktionsverluste für die betroffenen Individuen bzw. (Teil-)Bestände zu beurteilen.

Im Einzelfall können auch Flächen außerhalb des Gebietes zu berücksichtigen sein, sofern die betroffenen (Teil-)Habitate eine wesentliche funktionale Bedeutung für die im Gebiet vorkommenden Bestände der Art aufweisen.

Etwaige kumulative Wirkungen additiver oder synergistischer Art durch andere Wirkfaktoren des Projekts / Plans oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten / Plänen sind zu berücksichtigen.

Im Einzelfall können aus Gründen der Prognosesicherheit auch weitergehende Methoden notwendig werden (z. B. Populationsgefährdungsanalysen, s. Rassmus et al. 2003, Lambrecht et al. 2004).

Qualifizierung der Quelle: E



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Reports: aktueller Wirkfaktor   aktuelle Wirkfaktorengruppe   alle Wirkfaktoren
 

Qualifizierung der Quellen für FFH-Arten

Averallgemeinerbarer, in der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art
Bin der Literatur dokumentierter Nachweis für diese spezielle Art, aber möglicherweise Ausnahmefall
Cin der Literatur dokumentierter Nachweis für verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe, der als übertragbar eingestuft wird
Din der Literatur dokumentierter Hinweis für diese spezielle Art oder verwandte Arten bzw. andere Arten dieser Artengruppe
Eeigene Einschätzung oder Aussage Dritter, ohne in der Literatur dokumentierten Nachweis/Hinweis (Experteneinschätzung)
Fkeine Literatur verfügbar / Auswertung bzw. Einschätzung mit aktuellem Bearbeitungsstand noch nicht erfolgt

Legende: Bearbeitungsstand zum Bereich "Beeinträchtigungen"

-bislang noch nicht bearbeitet
Iderzeit nur Einschätzungen zur Relevanz der Wirkfaktoren vorhanden
IIzudem Detaildaten zur Auswertekategorie "1. Empfindlichkeiten/Wirkungen" vorhanden
IIIzudem Detaildaten zu den weiteren Auswertekategorien "2. bis 5." vorhanden
ihre meinung

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dirk.bernotat@bfn.de