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Wirkfaktoren des Projekttyps
02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Straßenbahn o. Ä.
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst die Neu- und Ausbaumaßnahmen für Straßenbahnen, hierzu auch Überlandstraßenbahnen (außerorts ggf. als Eisenbahnlinien verlaufend) und Güterstraßenbahnen; S-Bahnen; U-Bahnen; kombinierte Linien mit unterirdisch verlaufenden Teilstrecken sowie Oberleitungsbusse o. ä.
Dazu gehören ggf. folgende Infrastruktureinrichtungen (vgl. BOStrab 2007): Fahrwege (Gleisanlagen, Weichen, Ausweichgleise, Kreuzungen mit Eisenbahnstrecken, Wendeschleifen u. a.) und weitere Anlagen. An entsprechend sensiblen Streckenabschnitten können Zäune und siedlungsnah Lärmschutzwände errichtet werden. Es werden sowohl bauliche Anlagen (des Ingenieur-, Hoch- und Maschinenbaus) als auch leit-, sicherungs- bzw. elektrotechnische Anlagen (z. B. Signal-, Telekommunikations-, Energieversorgungsanlagen) errichtet oder ertüchtigt. Im Streckenverlauf werden ggf. zum Ausgleich von Höhenunterschieden bei der Geländeprofilierung Tunnel, Brücken, Überführungen, Fahrbahnaufständerungen (Hochbahntrassen), Dämme, Einschnitte, Durchlässe und andere Ingenieurbauwerke angelegt. Die Bahnkörper werden entweder straßenbündig angelegt oder sind durch Bordsteine o. a. Hindernisse von der Fahrbahn getrennt oder sie verlaufen unabhängig von Straßen. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen können Rückbauten von Gebäuden oder Gleisen, der Bau oder Verlegungen von Straßen, Wegen oder Versorgungsleitungen z. B. zur Erschließung von Betriebsanlagen, Kurvenbegradigungen, die Errichtung von Versickerungs- oder Entwässerungseinrichtungen, Lagerplätzen und Seitendeponien, Rodungen von Brandschutzstreifen u. a. notwendig werden. Z. T. stellen diese eigenständige Projekttypen dar. Zum Bahnkörper gehören Schotterdamm (oder bei Festen Fahrbahnen Beton- oder Asphaltdamm) und Oberbau (Schwellen, Schienen). Auf bzw. neben dem Oberbau werden Oberleitungen oder Stromschienen, Kabeltröge, Beleuchtungs- und Signalanlagen, Zugsicherungseinrichtungen, Telekommunikationsanlagen und Leitungsmasten verlegt. Im Querschnitt kommen außerdem die seitlichen Bergewege hinzu. Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind v. a. die vom Schienenverkehr ausgehenden Emissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen relevant. Außerdem geht von dem Betrieb ein Kollisionsrisiko aus. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Schienenwegen). Für nicht elektrisch betriebene Straßenbahnen vgl. auch die entsprechenden Projektsteckbriefe zu Schienenwegen. |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
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