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Wirkfaktoren des Projekttyps
02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Seil-, Zahnradbahn etc.
Bemerkung: | Der Projekttyp umfasst die Neu- und Ausbaumaßnahmen für Seilbahnen, Standseilbahnen (schienengebunden, aber mit Seilbetrieb), Zahnradbahnen, Bahnen mit Zahnradantrieb auf Teilstrecken, (Schräg-)Aufzüge und Seillifte (größter Steigungsgrad). Er wird im Folgenden mit "Seil- und Zahnradbahnen" abgekürzt.
Als Einsatzgebiete gelten die Überwindung großer Steigungen, die von schienengebundenen Eisenbahnen nicht mehr zu bewältigen sind und das (auch +/- niveaugleiche) Überspannen von Tälern, Gewässern oder unzugänglichem Gelände zu Zwecken des Personen- und Gütertransports. Seil- und Zahnradbahnen werden vorrangig im Tourismus (Ski-, Wandergebiete, Sehenswürdigkeiten wie Gartenschauen u. ä.), im ÖPNV (Verbindung von Orten unterschiedlicher Höhenlagen), als Werkbahnen, im Bergbau oder für Materialtransporte zu Baustellen in hohen Gebirgslagen eingesetzt. Im Zuge des Vorhabens werden sowohl bauliche Anlagen (des Ingenieur-, Hoch- und Maschinenbaus) als auch leit-, sicherungs- bzw. elektrotechnische Anlagen (z. B. Signal-, Telekommunikations-, Energieversorgungsanlagen) errichtet oder ertüchtigt. Zum Projekttyp können folgende Infrastruktureinrichtungen gehören: Fahrwege (bei Zahnrad- oder Standseilbahnen: Gleisanlagen mit mittig befestigter Zahnstange, Ausweichgleise u. a.); diverse Seile (z. B. Fahr-, Strom-, Blitzschutzleitungen); Leitungsmasten, Seilbahnstützen; Gebäude der Berg- und Talstationen; die Fahrzeuge: z. B. Wagons, Kabinen, Sessel, Behälter; Beleuchtungs- und Signalanlagen; Zug- und Streckensicherungseinrichtungen; Telekommunikationsanlagen und weitere Anlagen. Im Streckenverlauf können zum Ausgleich von Höhenunterschieden Tunnel, Brücken, Überführungen, Fahrbahnaufständerungen, Dämme, Einschnitte, Durchlässe und andere Ingenieurbauwerke angelegt werden. Im Querschnitt kommen außerdem die seitlichen Bergewege hinzu. An entsprechend sensiblen Streckenabschnitten können Wildschutz- und Schneezäune aufgestellt werden. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen können Rückbauten von Gebäuden oder Gleisen, der Bau oder die Verlegung von Straßen, Wegen oder Versorgungsleitungen z. B. zur Erschließung von Betriebsanlagen, Kurvenbegradigungen, die Errichtung von Versickerungs- oder Entwässerungseinrichtungen, Lagerplätzen und Seitendeponien, Rodungen von Brandschutzstreifen u. a. notwendig werden. Z. T. stellen diese eigenständige Projekttypen dar. Bei den betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind v. a. die von der Nutzung ausgehenden Emissionen (Nähr- und Schadstoffe), Lärm, Licht, optische Störwirkungen sowie Erschütterungen relevant. Außerdem geht von dem Betrieb ggf. ein Kollisionsrisiko aus. Auch die regelmäßige Unterhaltung und die aus der Verkehrssicherungspflicht ggf. resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Bereichen sind zu berücksichtigen (siehe dazu ggf. auch eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Schienenwegen). |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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