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Wirkfaktoren des Projekttyps
11 Rohstoffgewinnung >> Sonstige Rohstoffgewinnung im Tagebau - Festgestein
Bemerkung: | Bei Vorhaben zum Abbau von Festgesteinen im Tagebau handelt es sich typischerweise um den Abbau von Kalk- oder Dolomitgestein, Sandstein oder Quarzit sowie vulkanischen und magmatischen Gesteinen (z. B. Basalt oder Granit). Unterschieden werden Hartsteine, die in der Regel gebrochen als Schotter, Splitt oder Gesteinsmehl im Verkehrswegebau eingesetzt werden, und Werksteine, die als Fassadenverblendung oder sonstige Hochbauelemente, als Pflaster oder als Grabsteine oder Dachschiefer eingesetzt werden.
Bei Festgesteinsabbauvorhaben fällt in der Regel kein größerer Abraum an. Erforderlich ist in jedem Fall eine Kulturbodenabschälung wie bei jedem anderen Abbauvorhaben im Tagebau. Nach der Beseitigung des Abraums erfolgt der Abbau von Hartgestein mittels Sprengung (Bohrloch- oder Kammersprengverfahren) (Wohlrab et al. 1995). Handelt es sich um sehr mächtige zum Abbau vorgesehene Lagerstätten, erfolgt die Gewinnung auf mehreren Sohlen. Zu den jeweils stillgelegten Wänden verbleiben ausreichend breite Bermen. Die Wandböschungen sollen in der Regel einen Böschungswinkel von 60 Grad nicht überschreiten. Das gelöste Haufwerk wird nach dem Abtransport, der meist mittels Speziallader erfolgt, und ggf. nach Zwischenlagerung oft noch im Steinbruch zu unterschiedlich großen Körnungen bzw. Werkstücken verarbeitet. Massive Werksteine werden zum Teil als größere Blöcke aus dem anstehenden Block für Block herausgesägt. Typische anlagenbedingte Vorhabensbestandteile sind Abbaugrube, Sprenggerät, Bohrgerät, Schneidegerät, Bagger und Speziallader für den Transport, Sortier- und Brechwerk, Betriebswerkstätten, Materiallager, Sozial- und Verwaltungsgebäude. Hinzu kommen Abraumhalden / Bodenmieten für das Abraummaterial (siehe hierzu speziell den Projekttyp "Abraumhalde"). Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung. Mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind v. a. mit dem Abbauvorgang selbst und innerbetrieblichen sowie Lieferverkehren verbunden. Hierzu zählen u. a. stoffliche Emissionen (Stäube, Salz) und nichtstoffliche Wirkungen (optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen, mechanische Einwirkungen). Weiterhin kann es zu betriebsbedingten Individuenverlusten kommen. |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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