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Wirkfaktoren des Projekttyps
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc.
Bemerkung: | Unter dem Begriff "Einkaufszentren" wird nach § 11 BauNVO die räumliche Zusammenfassung von Einzelhandelsbetrieben oder Fachmärkten verschiedener Art und Größe verstanden, die zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben in einem großen Gebäudekomplex untergebracht sind. Im Folgenden sind unter "Einkaufszentren" zusätzlich alle großflächigen Einzelhandelsbetriebe (Kauf- und Warenhäuser, Verbraucher-Fachmärkte etc.) und flächenintensiven Großhandelsbetriebe (Verkauf an gewerbliche Verbraucher, Großverbraucher) subsumiert.
Zum Gebäudekomplex können z. B. Parkhäuser, Lagerhäuser, Geschäfts- und Bürohäuser, Tankstellen, Gastronomieeinrichtungen, Unterhaltungseinrichtungen, wie (Multiplex-)Kinos etc. gehören. In ihrer Flächenausdehnung werden die Einkaufszentren außerdem von den Kfz-Stellplätzen und Zufahrtswegen bestimmt, aber auch von Freiverkaufsflächen, versiegelten Hof- und Lagerflächen, Haltestellen des ÖPNV, (S-)Bahntrassen, Geh- und Radwegen, Erschließungs- und Unterhaltungswegen, Umzäunungen, Lärmschutzwänden oder -wällen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, Beleuchtungen, Regenrückhalteanlagen, Entwässerungsgräben und -mulden, Fließgewässerumgestaltungen und -verrohrungen, Abgrabungen oder Aufschüttungen, (temporären) Brachflächen u. a. mehr. Die Freiflächengestaltung von Einkaufszentren ist des Weiteren von Grünflächen, (Zier-, Abstands- oder Straßenbegleitpflanzungen), Freizeitanlagen, Spielplätzen, Wasserflächen u. dgl. geprägt. Der Hauptanteil der betrieblichen Abläufe besteht im Geschäfts- und Zuliefer-Verkehr durch Pkw- und Lkw auf den Zufahrtsstraßen und innerhalb des Einkaufszentrums. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Baustellen und Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinen und -abstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien. Zum Baubetrieb gehören außer der Ausführung der spezifischen Maschinenarbeiten auch Baufeldberäumung incl. Abrissmaßnahmen, Baustellenverkehr und -beleuchtung, Grundwasserabsenkungs und -haltungs- sowie Gewässer- und Uferbaumaßnahmen (Gewässerbaumaßnahmen s. Wirkfaktorgruppe 6). Werden Einkaufszentren auf vormaligen (Industrie-)Brachflächen angelegt, sind ggf. Altlastensanierungsarbeiten erforderlich. Bedingt durch die Firmenfluktuation in Einkaufszentren finden ggf. auch nach der Fertigstellung wiederholt weitere Baumaßnahmen zum Umbau, zur Erweiterung, für Umnutzungen oder auch Rückbau statt. |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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