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Wirkfaktoren des Projekttyps
02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Schienenwege - Unterhaltungsmaßnahmen
Bemerkung: | Auch Unterhaltungsmaßnahmen an Schienenwegen können ein prüfpflichtiges Projekt im Sinne des § 34 BNatSchG darstellen, sofern sie nicht bereits als Teil des Gesamtprojekts auf ihre Verträglichkeit hin geprüft wurden (vgl. z. B. Rechtsprechung des EuGH zur Ems vom 14.1.2010; C-226/08).
Zu den möglichen Unterhaltungsmaßnahmen zählen nach Roll (2012) u. a. Schotterstopfung (punktuell ca. alle 4-5 Jahre), Schotterreinigung (ca. alle 12-15 Jahre) bzw. Schotteraustausch (ca. alle 20-30 Jahre oder bei Einzelereignissen wie Ladegutverlusten oder Überschwemmungen), zudem Weichenpflege oder Korrosionsschutzmaßnahmen. Gehölzrückschnitt bzw. Rodungen erfolgen zur Freihaltung des Gefahrenbereichs und Sicherheitsraums (4,2 m von der äußersten Gleisachse), der Signalsichten (abhängig von Maximalgeschwindigkeit, Kurvenradius, Topographie und Bebauung), der Sicherheitsabstände (2,5 m zu den äußersten spannungsführenden Teilen), der planfestgestellten Rückschnittszonen (z. B. an ICE-Trassen), von Sichtdreiecken an Bahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen oder z. B. Ingenieurbauwerken (nach Roll 2012). Aus der Verkehrssicherungspflicht resultiert i.w.S. auch die Beseitigung von sicherheitsgefährdenden Bäumen bzw. von Tot- oder Altholz in seitlich angrenzenden Gehölzbeständen. Zur Vegetationsbekämpfung im Gleis werden regelmäßig Herbizide ausgebracht (zugelassen sind derzeit Glyphosat, Flumioxazin und Flazasulfuron). Zur Anwendung der zugelassenen Mittel im Gleis benötigt die Deutsche Bahn eine zusätzliche Ausnahme nach § 12 PflSchG, für die das EBA eine Musterausnahme mit Nebenbestimmungen entwickelt hat (Roll 2012). Zur Unterhaltung zählt auch der Winterdienst. An gefährdeten Streckenabschnitten sind Schneezäune gegen Schneeverwehungen zu errichten. Die Unterhaltung / Instandhaltung bzw. der Ersatzneubau von Bauwerken - z. B. von Brücken, Tunneln oder Durchlässen - stellt einen weiteren Typ der Unterhaltungsmaßnahmen dar, der mit eigenen Wirkfaktoren verbunden ist. Parameter zur Beurteilung unterhaltungsbedingter Belastungen sind z. B. Art (Technik, Arbeitsweisen), Intensität, räumlicher Umfang, Zeitpunkt / Zeitraum, Zeitdauer und Frequenz der Unterhaltungsmaßnahmen. |
Report: Projekt-Steckbrief mit Erläuterung der Wirkfaktor-Relevanzeinstufung
Relevanz des Wirkfaktors
Informationen zu den Relevanzeinstufungen
0 | (i. d. R.) nicht relevant |
1 | gegebenenfalls relevant |
2 | regelmäßig relevant |
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