Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Binnenfischerei >> 1-1 Überbauung / Versiegelung


Wirkfaktorengruppe:
1 Direkter Flächenentzug
   
Wirkfaktor:
1-1 Überbauung / Versiegelung
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Binnenfischerei führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.

Durch die Anlage von Kfz-Stellplätzen, Zuwegungen und baulichen Anlagen (z. B. Lagergebäude) kann es zur Versiegelung von Flächen kommen. Bootsstege u. Ä. führen zur Überbauung von Gewässerfläche.

Eine baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme kann ggf. durch Baustellen/Baufelder, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien etc. erfolgen.

Mit der Erschließung von Fischereigewässern kann zudem der Neu- oder Ausbau von Zufahrtsstraßen oder die Neuordnung des öffentlichen Straßennetzes einhergehen.


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