Erläuterung der Relevanzeinstufung

06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 1-1 Überbauung / Versiegelung


Wirkfaktorengruppe:
1 Direkter Flächenentzug
   
Wirkfaktor:
1-1 Überbauung / Versiegelung
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.

Durch die Anlage des Stillgewässers selbst und anderen Vorhabensbestandteilen kann es zu landseitigen wie wasserseitigen Flächeninanspruchnahmen kommen.

Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. auch unter Bemerkung).


ihre meinung

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