Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 1-1 Überbauung / Versiegelung
Wirkfaktorengruppe: |
1 Direkter Flächenentzug |
Wirkfaktor: |
1-1 Überbauung / Versiegelung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch Überbauung bzw. Versiegelung.
Durch die Anlage des Stillgewässers selbst und anderen Vorhabensbestandteilen kann es zu landseitigen wie wasserseitigen Flächeninanspruchnahmen kommen.
Hinzu kommen baubedingte, meist temporär zur Überbauung/Versiegelung führende Vorhabensbestandteile wie z. B. Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen und Bodendeponien (s. auch unter Bemerkung).
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