Erläuterung der Relevanzeinstufung
09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 1-1 Überbauung / Versiegelung
| Wirkfaktorengruppe: |
1 Direkter Flächenentzug |
| Wirkfaktor: |
1-1 Überbauung / Versiegelung |
| Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Durch den Bau von Wasserkraftanlagen kommt es regelmäßig zur Überbauung und Versiegelung von Flächen.
Die Flächennutzung findet im eigentlichen Fließgewässer, in den ufernahen Bereichen, allerdings bei Ausleitungskraftwerken auch in abgelegeneren Bereichen, statt.
Die Überbauung/Versiegelung erfolgt durch verschiedene Vorhabensbestandteile. Dazu zählen insbesondere das Querbauwerk, das Krafthaus, evtl. mit Ausleitungs- und Einleitungskanal, ggf. erforderliche Dammschüttungen, Zuwegungen, evtl. notwendige Brücken, notwendige Fischaufstiegshilfen etc.
Während der Bauphase kann zudem eine weitergehende Überbauung z. B. durch die Baugrube, Wasserleitungs- und -haltungsmaßnahmen, Materiallager, Bodendeponien und Baufahrzeugstellplätze gegeben sein.
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