Erläuterung der Relevanzeinstufung
09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Solarenergieanlage >> 1-1 Überbauung / Versiegelung
Wirkfaktorengruppe: |
1 Direkter Flächenentzug |
Wirkfaktor: |
1-1 Überbauung / Versiegelung |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) kommt es durch verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) im geringen Maße zur Versiegelung und in einem hohen Maße zu einer Überbauung von Flächen.
Die Anlagenfundamente werden ohne Maßnahmen der Versiegelung in aller Regel in den Untergrund gerammt. Durch Wechselrichtergebäude, evtl. Zuwegungen und Lagerflächen kommt es zur Versiegelung von Teilflächen. Durch die Modultische kommt es zu einer je nach Ausrichtung der Module stark ausgeprägten dachartigen Überbauung von Fläche. Daneben führen auch etwaige Einzäunungen und das Verlegen der Verkabelung im Betriebsgelände als auch des Netzanschlusskabels zur vorübergehenden Flächeninanspruchnahme.
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