Erläuterung der Relevanzeinstufung
01 Straßen >> Straßen - Neubau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Straßen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Straßenbegleitgrün), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.
Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Auf den Straßenbegleitflächen werden Vegetationsstrukturen schon aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Straßenbau regelmäßig gepflegt. Die Mahd im Intensivbereich (Bankette, Entwässerungsmulden, Mittelstreifen, Sichtfelder an Knotenpunkten, in Innenkurven) erfolgt mindestens 2x jährlich, im Extensivbereich (übrige Rasenflächen) seltener. Gehölze werden zur Wahrung des Lichtraumprofils und der Sichtflächen zurückgeschnitten, z. T. vollständig und flächenhaft auf den Stock gesetzt. Bei der Reprofilierung von unbefestigten Seitenstreifen und Gräben wird mit dem Bodenmaterial auch die Vegetationsschicht abgeschoben (FGSV 2006: 19). Relevant ist indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.
Durch Baumaßnahmen kann es zur Verletzung von ober- und unterirdischen Bestandteilen insb. von Bäumen und Sträuchern kommen, was zu Beeinträchtigungen der Vitalität und oft zum letztendlichen Absterben nach einigen Jahren führt.
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