Erläuterung der Relevanzeinstufung

01 Straßen >> Straßen - Neu- u. Ausbau von Nebenanlagen, Nebenbetrieben, Mautstellen, Anschlussstellen und Ähnlichem >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Projekte dieser Gruppe führen aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Straßenbegleitgrün), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Auf den Randstreifen werden Vegetationsstrukturen schon aus Gründen der Verkehrssicherheit vom Straßenbau regelmäßig gepflegt. Auf Banketten, Sichtfeldern an Knotenpunkten, in Innenkurven u. a. wird regelmäßig gemäht. Gehölze werden zur Wahrung des Lichtraumprofils und der Sichtflächen zurückgeschnitten und z. T. vollständig und flächenhaft auf den Stock gesetzt. Bei der Reprofilierung von unbefestigten Seitenstreifen und Gräben wird mit dem Bodenmaterial auch die Vegetationsschicht abgeschoben (FGSV 2006: 19). Relevant sind indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.

Durch Baumaßnahmen kann es zur Verletzung von ober- und unterirdischen Bestandteilen insb. von Bäumen und Sträuchern kommen, was zu Beeinträchtigungen der Vitalität und oft zum letztendlichen Absterben nach einigen Jahren führt.


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