Erläuterung der Relevanzeinstufung

02 Schienenwege / Bahnanlagen >> Straßenbahn o. Ä. >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Straßenbahntrassen o. Ä. führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen, v. a. zu deren Beseitigung.

Im angrenzenden Bereich können Rodungen für Brandschutzstreifen erfolgen. Auch durch Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht kann es zu entsprechenden Veränderungen kommen.

Relevant sind vor allem die betriebsbedingten Veränderungen der Vegetations-/Biotopstrukturen durch den Gehölzrückschnitt zur Freihaltung der Signalsicht, der Randwege, zum Schutz des Lichtraumprofils und eventuell vorhandener Fernmelde-, Freileitungs- bzw. Luftkabellinien vor einwachsenden Gehölzen sowie dem Schutz der spannungsführenden Anlagenteile (Oberleitungen, Speiseleitungen) (Roll 2004).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.


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