Erläuterung der Relevanzeinstufung
11 Rohstoffgewinnung >> Braunkohlentagebau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Durch Braunkohletagebau kommt es innerhalb des Abbaugebietes und im Bereich der übrigen Vorhabensbestandteile, v. a. Straßen und Betriebsflächen, regelmäßig und großräumig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein, die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Dies betrifft insbesondere auch den Tagebaubereich selbst sowie Abraumhalden, die nach Beendigung des Haldenbetriebs rekultiviert werden.
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