Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Gewerbe- / Industriegebiete (ohne emittierende Anlagen) >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Gewerbe- und Industriegebieten führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Hierzu zählen die Maßnahmen der Baufeldberäumung und Vegetationsbeseitigung bis hin zu deren Totalverlust, der Baustellenverkehr auf ggf. befahrenen Nebenflächen sowie ggf. auch Gewässer- und Uferbaumaßnahmen.
Strukturverluste kommen ggf. durch Bankettpflege, Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Zufahrtsstraßen oder in peripheren Bereichen von Gewerbegebieten zustande.
Der Wirkfaktor 2-1 schließt auch die Neuentstehung von Vegetationsflächen ein. Landschaftsbauliche und gärtnerische Maßnahmen zur Anlage und Pflege (Mahd, Mulchen, Herbizideinsatz) von Grünflächen, Straßenbegleitvegetation u. a. können lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen.
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