Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Einkaufszentren führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Hierzu zählen die Maßnahmen der Baufeldberäumung und Vegetationsbeseitigung bis hin zu deren Totalverlust, der Baustellenverkehr auf ggf. befahrenen Nebenflächen sowie ggf. auch Gewässer- und Uferbaumaßnahmen.
Strukturverluste kommen ggf. durch Bankettpflege, Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht an Zufahrtsstraßen oder in peripheren Bereichen von Einkaufszentren zustande.
Der Wirkfaktor 2-1 schließt auch die Neuentstehung von Vegetationsflächen ein. Landschaftsbauliche und gärtnerische Maßnahmen zur Anlage und Pflege (Mahd, Mulchen, Herbizideinsatz) von Grünflächen, Straßenbegleitvegetation, Ersatzpflanzungen u. a. können lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen.
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