Erläuterung der Relevanzeinstufung
15 Freizeit und Erholung >> Freizeit- und Sportanlagen u. -plätze >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Beim Neu- und Ausbau von Freizeit- und Sportanlagen wird regelmäßig die Vegetationsdecke teilweise oder vollständig entfernt (z. B. Baufeldfreimachung, Entfernung von Bäumen und Sträuchern).
Auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung (z. B. Grüngestaltung) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke. Dies führt insbesondere beim Bau von Rasen- und Golfplätzen zum völligen Verlust des LRT, wenn Rasenflächen modelliert und neu eingesät werden.
Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation regelmäßig relevant.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Freizeit- und Sportanlagen (z. B. Vegetationsrückschnitt und Mahd). Relevant ist auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.
Außerdem kommt es ggf. zu Veränderungen der Vegetations-/Biotopstrukturen durch veränderte Standortfaktoren (z. B. hydrologische/hydrodynamische oder Temperatur-Verhältnisse) oder verändertes Management (z. B. Mahd, Beweidung, Düngung).
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