Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Campinganlagen u. -plätze >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Neu- und Ausbau von Campinganlagen u. -plätzen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig oder teilweise entfernt (z. B. Baufeldfreimachung, Einrichtung von Campingparzellen, Anlage von Grünanlagen). Zudem werden ggf. Baumkronen zurückgeschnitten/entfernt.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant. Auch naturbelassene Bereiche werden durch die verstärkte Nutzung beeinflusst und verändert.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Campinganlagen und -plätze. Hierzu gehören u. a. Baumrückschnitte, die Mahd von Grünflächen und Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen.

Relevant ist indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende und ggf. erforderliche Beseitigung von Tot- oder Altholz auf der Anlage selbst und in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen.


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