Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Wanderwege >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- und Ausbau von Wanderwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Im Bereich der Wege, Markierungen, Sitzgelegenheiten und Rastflächen wird i. d. R. die Vegetationsdecke regelmäßig ganz oder teilweise beseitigt. Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich der Wege zurückgeschnitten/entfernt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Vegetations-/Biotopstrukturen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören z. B. die Freihaltung der Kronenbreite, die Mahd von Wegrändern und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ggf. relevant.

Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten, Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.


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