Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Naherholungsinfrastruktur >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Anlage von Naherholungsinfrastruktur führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Im Bereich der Erholungsinfrastrukturanlagen wird i. d. R. die Vegetationsdecke regelmäßig ganz oder teilweise beseitigt. Auch auf angrenzenden Flächen wird z. B. zur Sicherstellung der Zugänglichkeit Vegetation gemäht oder zurückgeschnitten. Relevant ist indirekt auch die aus der Verkehrssicherungspflicht resultierende Beseitigung von Tot- oder Altholz in den seitlich angrenzenden Gehölzbeständen (vgl. ForstBW 2015).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ggf. relevant.


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