Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Flurbereinigung führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu einer direkten Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen. Die stärksten Beeinträchtigungen gehen dabei vom Wirtschaftswege(aus)bau und der Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Flächen aus (Verlust von Kleinstrukturen, intensivere Anbaumethoden).

Beim Neubau von befestigten Wirtschaftswegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird die Vegetation im Bereich der Baumkronen zur Erlangung der gewünschten Kronenbreite (Lichtraumprofil) zurückgeschnitten/entfernt.

Bei befestigten Wirtschaftswegen resultieren betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Vegetations-/Biotopstrukturen v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören die Freihaltung der Kronenbreite, Vegetationsrückschnitte im Kreuzungsbereich, die Mahd von Wegrändern und ggf. bewachsenen Mittelstreifen, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern. Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierenden Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.

Flurbereinigung führt direkt oder auch indirekt (z. B. durch späteren Nutzungstausch) zu einer Vergrößerung von Anbauflächen. Dies kann zur Verarmung der Nutzungs- und Strukturvielfalt und zur Intensivierung der Landwirtschaft und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen führen (vgl. Wirkfaktor 2-3). Außerdem besteht die Gefahr, dass Kleinstrukturen (im Fall des Nutzungstausches auch ohne vorherige Bestandsaufnahme) entfernt werden (Oppermann et al. 2003: 10).

Eine zentrale Rolle von linienhaften Kleinstrukturen ist die Biotopvernetzung. Durch ihre Entfernung kann es u. a. zu relevanten Beeinträchtigungen von Amphiben (Wanderkorridoren), Fledermäusen (Hecken oder Baumreihen als Leitstrukturen) kommen. Auch andere Kleinstrukturen (z. B. Lesesteinhaufen, Kleingewässer) liefern als Trittsteinbiotope einen wichtigen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Werden Hecken und Feldgehölze entfernt, entfällt ihre Funktion als Nist- und Schlafplatz, Ansitz- und Singwarte für Vögel, als Versteck und Winterquartier für Amphiben und Reptilien, als Nahrungs- und Winterquartier für Haselmäuse und andere Säuger. Darüber hinaus bieten sie vielen Insekten Lebensraum (Gyimothy 2019: 9).

Die Entfernung von Lesesteinhaufen und -wällen sowie (Trocken-)Mauern führt zum Verlust von Reptilienlebensräumen (Verstecke, Eiablagestellen, Sonnenplätze, Winterquartiere, Meyer et al. 2011a: 4).

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant. Außerdem führt die Entfernung von Kleingewässern u. a. zum Verlust von Habitaten von Amphibien und Libellen.


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