Erläuterung der Relevanzeinstufung

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Forstwegebau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Waldwegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu einer direkten Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen.

Beim Neubau von Waldwegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird die Vegetation im Bereich der Baumkronen zur Erlangung der gewünschten Kronenbreite zurückgeschnitten/entfernt.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören die Freihaltung der Kronenbreite, Vegetationsrückschnitte im Kreuzungsbereich, die Mahd von Wegrändern und ggf. bewachsenen Mittelstreifen, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern. Bei der Instandhaltung von Seitenstreifen und Gräben wird mit dem Bodenmaterial auch die Vegetationsschicht der Wegrandflora abgeschoben. Dies kann z. B. auch die Nahrungspflanzen von Schmetterlingen (z. B. Spanische Flagge) betreffen.

Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.


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