Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Fischzucht in künstlichen Anlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Die Baumaßnahmen im Zuge der Errichtung der Anlagen können zu Beschädigungen, Veränderungen oder zur Beseitigung von ggf. geschützten Vegetationsbestandteilen wie z. B. an Uferstreifen führen.

Auch betriebsbedingt kann es durch Tritt oder Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit Ufermahd etc. zur Beschädigung bzw. Umwandlung von Vegetationsflächen kommen.


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