Erläuterung der Relevanzeinstufung
18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in künstlichen Anlagen >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Die Fischzucht in künstlichen Anlagen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Die Baumaßnahmen im Zuge der Errichtung der Anlagen können zu Beschädigungen, Veränderungen oder zur Beseitigung von ggf. geschützten Vegetationsbestandteilen wie z. B. an Uferstreifen führen.
Auch betriebsbedingt kann es durch Tritt oder Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit Ufermahd etc. zur Beschädigung bzw. Umwandlung von Vegetationsflächen kommen.
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