Erläuterung der Relevanzeinstufung
03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Neubau (Kanal) >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Kanälen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur direkten Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen. Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Dämme), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.
Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Auf den Dämmen und Böschungen werden Vegetationsstrukturen schon aus Gründen der Verkehrssicherheit und Standsicherheit von den Wasser- und Schifffahrtsämtern regelmäßig gepflegt. Innerhalb des Kanals können regelmäßig Unterhaltungsarbeiten wie Mahd von Wasserpflanzen, Unterhaltungsbaggerungen, Entschlammungen notwendig werden.
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