Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Neubau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu einer direkten Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen.

Beim Neubau von befestigten Wirtschaftswegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird die Vegetation im Bereich der Baumkronen zur Erlangung der gewünschten Kronenbreite (Lichtraumprofil) zurückgeschnitten bzw. entfernt.

Bei der Neuanlage unbefestigter Wirtschaftswege (Grünwege) wird die Vegetationsdecke i. d. R. nicht vollständig entfernt. Hier wird die Vegetationsdecke allerdings betriebsbedingt, insbesondere in den Fahrspuren, beeinträchtigt (siehe bspw. Wirkfaktor 3-1), was zu einer Veränderung der Artzusammensetzung / zum Vegetationsverlust führen kann.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Vegetations-/Biotopstrukturen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören die Freihaltung der Kronenbreite, Vegetationsrückschnitte im Kreuzungsbereich, die Mahd von Wegrändern und ggf. bewachsenen Mittelstreifen, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern.

Relevant ist indirekt auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von sog. Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Bei der Planung der Linienführung ist zu berücksichtigen, dass besonders naturnahe Wege (z. B. Grünwege mit begleitenden Krautsäumen/Gehölzen), aber auch befestigte Wege mit ausreichend breiten Weg-Randstreifen in intensiv genutztem Ackerland biotopvernetzend wirken können (Dierschke 2000, SLfL 2006).


ihre meinung

Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
dirk.bernotat@bfn.de