Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Wirtschaftsweg - Ausbau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Ausbau von Wirtschaftswegen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu einer direkten Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen.

Beim Ausbau von Wirtschaftswegen wird ggf. die Vegetationsdecke entfernt (z. B. Verbreiterung des Wegs, Befestigung des bewachsenen Mittelstreifens). Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich der Baumkronen zur Erlangung der gewünschten Kronenbreite zurückgeschnitten/entfernt.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören die Freihaltung der Kronenbreite, Vegetationsrückschnitte im Kreuzungsbereich, die Mahd von Wegrändern und ggf. bewachsenem Mittelstreifen, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern.

Relevant ist indirekt auch die, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von sog. Megagefahren beschränkten - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015, BMEL 2017) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.


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