Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Geh- und Radweg - Neubau >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Geh- und Radwegen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Beim Neubau von Geh- und Radwegen und ihren Vorhabensbestandteilen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung).
Auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung (z. B. Grüngestaltung) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke.
Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Wege. Hierzu gehören Vegetationsrückschnitte zur Erreichung des notwendigen Lichtraumprofils (ca. 2,5 m lichte Höhe x 2,3 m lichte Breite, Plan T 2015), die Mahd von Wegrändern, Mahd und Räumung von Entwässerungseinrichtungen und das Abschieben von hochgewachsenen Wegrändern.
Relevant ist auch die betriebsbedingte, gegebenenfalls aus der - im Wald auf die Vermeidung von sog. Megagefahren beschränkte - Verkehrssicherungspflicht (vgl. Landesbetrieb ForstBW 2015) resultierende Beseitigung von Gehölzen (einschl. Tot- oder Altholz) in den seitlich angrenzenden Bereichen.
Bei der Planung der Linienführung ist zu berücksichtigen, dass naturnahe Wege (z. B. mit begleitenden Krautsäumen/Gehölzen) und Wege mit ausreichend breiten Weg-Randstreifen in intensiv genutztem Ackerland biotopvernetzend wirken können (Dierschke 2000, SLfL 2006).
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