Erläuterung der Relevanzeinstufung
05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich des Baufelds und der Zuwegung zurückgeschnitten.
Auch Pflanzungen (z. B. Begrünung der Lärmschutzwälle) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke.
Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Lärmschutzwände/Wälle (z. B. Vegetationsrückschnitt, Mahd).
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