Erläuterung der Relevanzeinstufung

05 Sonstige Verkehrswege / -anlagen >> Lärmschutzwände und -wälle >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.

Beim Bau von Lärmschutzwänden und -wällen wird regelmäßig die Vegetationsdecke vollständig entfernt (Baufeldfreimachung). Zudem wird ggf. die Vegetation im Bereich des Baufelds und der Zuwegung zurückgeschnitten.

Auch Pflanzungen (z. B. Begrünung der Lärmschutzwälle) führen lokal zu einer veränderten Pflanzendecke.

Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen resultieren v. a. aus den Unterhaltungsmaßnahmen der Lärmschutzwände/Wälle (z. B. Vegetationsrückschnitt, Mahd).


ihre meinung

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