Erläuterung der Relevanzeinstufung
06 Gewässerausbau >> Anlage / Erweiterung von Stillgewässern >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Die Anlage bzw. Erweiterung von Stillgewässern führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations- bzw. Biotopstrukturen.
Im Zuge der Baufeldfreimachung, sprich dem Aushub des Gewässerbeckens, kommt es zur Beseitigung von Boden und Vegetation und damit zur direkten Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Dies schließt neben der Beseitigung auch Pflanz- oder sonstige landschaftsbauliche Maßnahmen im Sinne einer Neuschaffung ein (z. B. Dämme, Ufer), die lokal zu einer veränderten Pflanzendecke führen. Vorhabensbestandteile, die Gewässer betreffen, sind für die entsprechende Gewässervegetation ebenfalls regelmäßig relevant.
Eine Aufschüttung von Badestrand im Zuge der Erweiterung eines Freizeitgewässers führt zur Vernichtung der natürlichen Ufervegetation und der Laichhabitate, der typische Vegetationstyp der Flachseeufer geht verloren (NLWKN 2010).
Auch die regelmäßige Unterhaltung ist zu berücksichtigen. Ggf. werden Vegetationsstrukturen auf Dämmen und Böschungen aus Gründen der Standsicherheit regelmäßig gepflegt. Auch an Badeseen und Angelteichen verlangt die Nutzung regelmäßig Pflege von Ufern oder Stränden.
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