Erläuterung der Relevanzeinstufung

08 Küsten-/Hochwasserschutz >> Anlage von Dünen >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Die Anlage von Dünen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen.

Durch Sandaufschüttung treten regelmäßig Veränderungen der Vegetations-/Biotopstrukturen auf (z. B. Verschütten von Strandvegetation). Strukturfreie Flächen werden von einigen Vögeln nicht mehr als Bruthabitat angenommen. Je nach Projektausführung ist die vorherige Vegetations-/Biotopstruktur nicht regenerierbar (vgl. Wirkfaktor 1-1).

Durch die Umlagerung des Sandes (äolisch, marin) kann es auch zu Beeinträchtigungen angrenzender Flächen kommen.

Bei der marinen Sandgewinnung treten durch die Veränderung der Sedimentstruktur und Morphologie sowie durch Entfernung benthischer Besiedlung (z. B. Muschelbänke, Wasserpflanzen) Beeinträchtigungen auf. Die Regenerationsfähigkeit ist dabei abhängig von Abbaumethode, -intensität, hydrogeographischer Situation und Sedimentationsdynamik (vgl. auch Projekttyp "Marine Rohstoffgewinnung"). Für die FFH-LRT Sandbänke (1110) und Flache große Meeresarme und Buchten (1160) stellt die Sandgewinnung eine Gefährdung dar (BfN 2019).


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