Erläuterung der Relevanzeinstufung
09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Wasserkraftanlage >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
Wirkfaktorengruppe: |
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung |
Wirkfaktor: |
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau von Wasserkraftanlagen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu direkten Veränderungen von Vegetations- und Biotopstrukturen.
Durch die Bauwerke und die Bautätigkeit kommt es zur Beseitigung von Vegetation im Gewässer, am Ufer sowie in angrenzenden terrestrischen Bereichen.
Je nach Staubereichsgröße werden terrestrische und semiterrestrische Bereiche in limnische Bereiche verwandelt (vgl. auch Wirkfaktor 3-3). Aufgrund der Änderung der Grundwasserverhältnisse werden die ufernahen Landbereiche im Oberwasser des Krafthauses feuchter, die im Unterwasserbereich trockener. Durch die Aufstauung wird das Fließgewässer im Stauraumbereich nahezu in ein Standgewässer verwandelt; hierdurch kommt es ebenfalls zu einer Veränderung der Vegetations- und Biotopstruktur.
Durch evtl. Böschungen, Aufschüttungen und Grundwasserabsenkungen können zudem trockene Standorte innerhalb der Aue geschaffen werden, was entsprechende Veränderungen der Vegetation zur Folge hat.
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