Erläuterung der Relevanzeinstufung

09 Anlagen zur Energieerzeugung >> Solarenergieanlage >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von PV-FFA kommt es aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu Veränderungen der jeweils vorhandenen Vegetations- und Biotopstruktur. Entsprechend der jeweils geltenden EEG-Kriterien wird dieser Anlagentyp bevorzugt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet. Naturnähere Vegetationsbestände können vor allem auf sogenannten Konversionsflächen betroffen sein wie z. B. ehemalige militärische Übungsflächen. Es sind auch Vorhaben bekannt, für die Waldflächen gerodet wurden.

Durch Überbauung der Fläche durch die Modultische kommt es zu Verschattungen. Ebenso bilden sich unter der Traufkante der Module erosionsgeschädigte Bereiche. Je nach lichtem Abstand zwischen Geländeoberfläche und Modultischen und dem Abstand der Modultische untereinander kann sich eine Vegetation ausbilden; hierbei spielen allerdings auch die Einflüsse durch Besonnung und Verschattung bzw. der Bodenfeuchtigkeit eine Rolle. Beim Bautyp der "Ost-West-Anlage" stehen die Modultische sehr eng beieinander, so dass eine sehr starke Verdunkelung erfolgt, die das Pflanzenwachstum stark mindert. Je nach vorangegangener Nutzung und der Standortbedingungen können sich auch trocken-warme oder feuchte Standorte und somit veränderte Vegetationsstrukturen bilden.


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