Erläuterung der Relevanzeinstufung

10 Leitungen >> Energiefreileitungen - Hoch- u. Höchstspannung >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von Energiefreileitungen kommt es regelmäßig zu Veränderungen der Vegetations- und Biotopstruktur.

Durch den Bau von Energiefreileitungen wird die Vegetation im Bereich des Mastfußes dauerhaft verändert bzw. zerstört. Je nach Fundamentart (Punkt- oder Flach-Fundament) kommt es zu einer Veränderung des Unterbaus im Bereich des Mastes. Des Weiteren findet in den Mastfußbereichen z. B. keine landwirtschaftliche Nutzung mehr statt.

Bei der Errichtung von Umspannwerken und Transformatorenstationen kommt es zu flächigen Veränderungen von Vegetationsstrukturen, wodurch auch Lebensräume verloren gehen können.

Unter und im direkten Umfeld der Leitung wird ein Schutzstreifen eingerichtet. In diesem Schutzstreifen gelten Nutzungsbeschränkungen für bauliche und forstliche Nutzungen. Diese führen dazu, dass bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und hochwüchsige Sträucher besteht (Runge et al. 2012: 74). Die Breite des Schutzstreifens ist abhängig von der Mastform (Höhe und Breite der Traversen) sowie dem Abstand der Masten zueinander. Durch die Trassierung von Freileitungen in Wäldern und die damit einhergehende Entnahme oder Einkürzung hochwüchsiger Bäume und Sträucher findet in der Regel eine starke Veränderung der Vegetations- bzw. Biotopstrukturen statt. Je nach Trassenbreite und -länge wird das bisherige Waldbinnenklima in ein Waldrandklima oder gar Offenlandklima verändert. Aufgrund des Gehölzeinschlags im Bereich der Schneisen kommt es zur Förderung von Pionier- und ausschlagfähigen Gehölzen oder Ruderalvegetation. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer Etablierung von Neophyten (ggf. invasiver Arten) kommen.

Während der Bauphase kann es zu weiteren (temporären) Überbauungen, bspw. durch die Anlage temporärer Zufahrten oder Baustellenflächen, sowie weiterer baubedingter Vorhabenbestandteile (s. unter Bemerkung) kommen (Bernotat et al. 2018: 13f.).

Eine direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen kann zu einem Verlust von Lebensstätten wildlebender Arten führen (bspw. Verlust von Fledermausquartieren in Bäumen oder Verlust von Nistplätzen gehölzbewohnender Vogelarten, Verlust von Laichgewässern oder Überwinterungsstätten von Amphibien) (Bernotat et al. 2018: 13f.).


ihre meinung

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