Erläuterung der Relevanzeinstufung

10 Leitungen >> Sonstige oberirdische Leitungen >> 2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen


Wirkfaktorengruppe:
2 Veränderung der Habitatstruktur / Nutzung
   
Wirkfaktor:
2-1 Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Bei der Errichtung von sonstigen Freileitungen kommt es zu Veränderungen der Vegetations- und Biotopstruktur.

Durch den Bau von sonstigen Freileitungen wird die Vegetation im Bereich des Mastfußes dauerhaft verändert bzw. zerstört.

Bei der Errichtung von Transformatorenstationen kommt es zu flächigen Veränderungen von Vegetationsstrukturen, wodurch auch Lebensräume verloren gehen können.

Unter und im direkten Umfeld der Leitung wird ein Schutzstreifen eingerichtet. In diesem Schutzstreifen gelten Nutzungsbeschränkungen für bauliche und forstliche Nutzungen. Diese führen dazu, dass bei der Errichtung von Trassen in Waldgebieten eine Aufwuchsbeschränkung für Bäume und sonstige hochwüchsige Vegetation besteht (Runge et al. 2012: 74). Die Breite des Schutzstreifens ist abhängig von der Mastform (Höhe und Breite der Traverse) sowie dem Abstand der Masten zueinander. Durch die Trassierung von sonstigen Freileitungen in Wäldern und die damit einhergehende Entnahme oder Einkürzung hochwüchsiger Bäume oder sonstiger hochwüchsiger Vegetation findet in der Regel eine Veränderung der Vegetations- bzw. Biotopstrukturen statt. Aufgrund des aus sicherheitstechnischen Gründen notwendigen Gehölzeinschlags im Bereich der Schneisen kommt es zur Förderung von Pionier- und ausschlagfähigen Gehölzen oder Ruderalvegetation. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer Etablierung von Neophyten (ggf. invasiver Arten) kommen.

Während der Bauphase kann es zu weiteren (temporären) Überbauungen, bspw. durch die Anlage temporärer Zufahrten oder Baustellenflächen, sowie weiterer baubedingter Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) kommen (Bernotat et al. 2018: 13f.).

Eine direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen kann zu einem Verlust von Lebensstätten wildlebender Arten führen (bspw. Verlust von Fledermausquartieren in Bäumen oder Verlust von Nistplätzen gehölzbewohnender Vogelarten, Verlust von Laichgewässern oder Überwinterungsstätten von Amphibien) (Bernotat et al. 2018: 13f.).


ihre meinung

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dirk.bernotat@bfn.de