Erläuterung der Relevanzeinstufung

11 Rohstoffgewinnung >> Untertagebau >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau von Anlagen für den Untertagebergbau führt aufgrund verschiedener oberirdischer Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Im Bereich von Abraumhalden kommt es aufgrund der Vorbereitung des Untergrundes, z. B. Untergrundabdichtung, Drainage, ebenfalls zu einer Änderung der Bodenverhältnisse.

Die unterirdischen Anlagenteile (Schächte, Stollen, Kavernen) führen ebenfalls zu einer Veränderung der physikalischen und hydrologischen Verhältnisse des Untergrundes. In der Folge kann es zu Setzungserscheinungen (Bergsenkungen) mit Folgewirkungen für den Wasserhaushalt (siehe Wirkfaktor 3-3) kommen.


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