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Erläuterung der Relevanzeinstufung
13 Sonstige emittierende Anlagen >> Verarbeitung / Herstellung von Energierohstoffen / -produkten >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau von Anlagen zur Herstellung von Energierohstoffen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Falls der in Raffinerien bei der Dekarbonisierung anfallende Schlamm auf den Boden aufgebracht wird, kann dies zu einer Veränderung der bodenchemischen Verhältnisse führen.
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