Erläuterung der Relevanzeinstufung

14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Ferien- und Fremdenbeherbergung >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch auf anliegenden Flächen - regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.

Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau großflächig und abhängig von der Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. gesondert in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren. Künstlich aufgetragene Böden bestehen entweder aus umgelagerten, natürlichen Bodensubstraten, aus künstlichen Substraten oder häufig aus Mischungen verschiedener Substrate (Blume 1998: 170ff.). Die Bodeneigenschaften im Außengelände von Ferienanlagen und Hotels werden ggf. stark durch die Nutzung und (Tiefen-) Verdichtung durch Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.


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