Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Ferien- und Fremdenbeherbergung >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Neubau von Ferienanlagen und Hotels führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch auf anliegenden Flächen - regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.
Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau großflächig und abhängig von der Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. gesondert in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren. Künstlich aufgetragene Böden bestehen entweder aus umgelagerten, natürlichen Bodensubstraten, aus künstlichen Substraten oder häufig aus Mischungen verschiedener Substrate (Blume 1998: 170ff.). Die Bodeneigenschaften im Außengelände von Ferienanlagen und Hotels werden ggf. stark durch die Nutzung und (Tiefen-) Verdichtung durch Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.
|
Wenn Sie uns Hinweise auf weitere wissenschaftliche Quellen oder Anregungen zu FFH-VP-Info geben wollen, schreiben Sie eine kurze Notiz an:
|