Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> Bau von großflächigen (Einzel-)Handelsbetrieben etc. >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Durch den Bau von Einkaufszentren kommt es aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch auf anliegenden Flächen - regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.
Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau großflächig und bei entsprechender Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. vor Baubeginn abgetragen und in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren. Künstlich aufgetragene Böden bestehen entweder aus umgelagerten, natürlichen Bodensubstraten, aus künstlichen Substraten oder häufig aus Mischungen verschiedener Substrate (Blume 1998: 170 ff.).
Die Bodeneigenschaften in Einkaufszentren und deren Umgebung werden stark durch die Nutzung und (Tiefen-) Verdichtung durch die Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.
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