Erläuterung der Relevanzeinstufung
14 Gewerbe-, Industrie-, Wohn-, Ferienanlagen >> sonstige (kleine) bauliche Maßnahmen >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Die Ausführung sonstiger Baumaßnahmen kann aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (Abtrag, Auftrag, Vermischung etc.) - ggf. auch in anliegenden Flächen - zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge führen.
Der ursprüngliche Boden wird vor dem Bau abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. gesondert in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende, z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen, wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren.
Die Bodeneigenschaften auf Flächen, die sonstige Baumaßnahmen arrondieren, werden evtl. durch die Nutzung und (Tiefen-)Verdichtung durch Fahr- und Trittbelastung beeinflusst.
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