Erläuterung der Relevanzeinstufung

15 Freizeit und Erholung >> Skipiste >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Neu- oder Ausbau von Skipisten führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Der Bau von Beschneiungs- und Flutlichtanlagen und anderen möglichen Vorhabensbestandteilen (z. B. fest installierte Fangzäune, Infrastrukturanlagen) führt regelmäßig zu relevanten Bodenveränderungen.

Die Planierung von Skipisten führt regelmäßig zu einer massiven und oftmals nicht reversiblen Beeinträchtigung des Bodens (Freppaz et al. 2013, Rixen & Freppaz 2015). Hierzu gehören die Abtragung des A- und B-Horizontes, Zerstörung des Bodengefüges durch Perturbation, Einbringen von Schotter aus Gesteinszerkleinerung und Bodenverdichtung. Hierdurch werden u. a. organische Bodensubstanz, Wasserspeicherkapazität, Gasaustausch und Widerstandsfähigkeit gegenüber Erosion verringert (Freppaz et al. 2013). Besonders bei nicht erfolgreicher Wiederbegrünung besteht erhöhtes Erosionsrisiko (Klug et al. 2013, Meijer zu Schlochtern et al. 2014, vgl. Wirkfaktor 6-6).

Durch Beschneiung kommt es zu einer Vervielfachung des Wassereintrags in den Boden und hierdurch ggf. zu Ioneneintrag und pH-Veränderungen im Boden (Rixen et al. 2003, Freppaz et al. 2013).

Durch Präparation kann es auch bei Naturschnee zur Senkung der Bodentemperatur und damit verbundenen Bodenveränderungen kommen (vgl. Wirkfaktor 3-5).


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