Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Flurbereinigung (Bau gemeinschaft- u. öffentlicher Anlagen) >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Flurbereinigung führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Zum Herstellen der Tragfähigkeit der Wirtschaftswege wird i. d. R. der Boden verdichtet, häufig wird der Oberboden ganz oder teilweise abgetragen.

Z. T. führt die Flurbereinigung auch zur erstmaligen Nutzung von Maschinen (Erreichbarkeit) oder zur Nutzung größerer und schwerer Maschinen (Wirtschaftlichkeit). Hierdurch kann es zu Bodenverdichtung kommen.

Durch die Entfernung von Hecken und anderen Gehölzen kann es zu verstärkter Bodenerosion durch die Absenkung des Windfeldes kommen (Gyimothy 2019: 9).


ihre meinung

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