Erläuterung der Relevanzeinstufung

16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Gartenbau >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Beim Gartenbau kommt es aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.

Bei der Anlage von Gebäuden wird der ursprüngliche Boden vor dem Bau großflächig und bei entsprechender Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. vor Baubeginn abgetragen und in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren.

Veränderungen des Bodens treten zudem ggf. bei der Anlage der Anbauflächen (z. B. Umbruch, Entwässerung) sowie bei ihrer Bewirtschaftung auf (Umbruch, Verdichtung durch Maschinen, Stoffeintrag vgl. Wirkfaktorgruppe 6).

Beim Einsatz von Agrarfolien kann es zur Erosion entlang von Abflussrinnen kommen (LFL 2017).


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