Erläuterung der Relevanzeinstufung
16 Landwirtschaft u. Gartenbau >> Gartenbau >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
gegebenenfalls relevant (1) |
Erläuterungen
Beim Gartenbau kommt es aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge.
Bei der Anlage von Gebäuden wird der ursprüngliche Boden vor dem Bau großflächig und bei entsprechender Fundamenttiefe auch tiefgründig abgetragen. Der Oberboden wird i. d. R. vor Baubeginn abgetragen und in Mieten gelagert, um ihn nach Bauende z. B. bei der Gestaltung der Außenanlagen wieder zu verwenden. Die ursprüngliche Struktur und das typische Bodengefüge gehen dabei verloren.
Veränderungen des Bodens treten zudem ggf. bei der Anlage der Anbauflächen (z. B. Umbruch, Entwässerung) sowie bei ihrer Bewirtschaftung auf (Umbruch, Verdichtung durch Maschinen, Stoffeintrag vgl. Wirkfaktorgruppe 6).
Beim Einsatz von Agrarfolien kann es zur Erosion entlang von Abflussrinnen kommen (LFL 2017).
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