Erläuterung der Relevanzeinstufung

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Forstwegebau >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Waldwegebau führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart, -typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Die Bestandeserschließung durch die Rückewege und -gassen hat zur Folge, dass der Boden auf den betreffenden Flächen einer starken und ggf. irreversiblen Verdichtung unterliegt. Nach Möglichkeit sollen die Erschließungswege in großem Abstand angelegt werden. Eine überbetriebliche Koordinierung der Erschließungswege fehlt teilweise.

Zum Herstellen der Tragfähigkeit der Waldwege wird der Boden verdichtet, häufig wird der Oberboden ganz oder teilweise abgetragen. Insbesondere in Hanglagen kann es zu Beeinträchtigungen durch Bodenveränderung kommen, wenn Böschungen auf- und abgetragen werden.

Die Wegeführung in Bezug auf die Hangneigung ist für eine mögliche Bodenerosion von Belang. Besonders in steilem Gelände sind Böden stärker erosionsgefährdet.

Auch Unterhaltungsmaßnahmen an Waldwegen können in Hanglagen zu Erosionsschäden führen.

Das beim Wegebau zum Einsatz kommende Baumaterial ist von Bedeutung für den Bodenchemismus. Bei Verwendung von kalkhaltigen Materialien, wie z. B. Bauschutt als Wegebaumaterial und zur Instandsetzung in bodensauren Gebieten, könnte sich eine Veränderung des Bodens, z. B. des pH-Wertes, in wegbegleitenden Randbereichen ergeben.


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