Erläuterung der Relevanzeinstufung

18 Fischereiwirtschaft >> Fischzucht in bestehenden Gewässern >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
gegebenenfalls relevant (1)


Erläuterungen

Die Einrichtung/Erschließung von Fischteichen/Fließgewässern führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) ggf. zu Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes.

Durch die Einrichtung von Fischteichen/-becken sind Veränderungen der obersten Bodenschicht in Hinsicht auf physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften möglich, z. B. durch Aushub von Erdmassen, Vermischung, Auffüllung von sensiblen Teilflächen mit Aushubmaterial, Bau von Teichdämmen, Uferbefestigungen, Wegen, Stellflächen, Bewirtschaftungsinfrastrukturen, Verlegen von Uferversteinungen (als Schutzmaßnahmen gegen Biberaktivitäten) etc. Auch einige Gewässerunterhaltungsmaßnahmen können die Bodenparameter beeinflussen wie z. B. die Trockenlegung von Karpfenteichen, Kalkung und Düngung.

Baubedingt können sowohl Bodenabtrag als auch -entnahme und Lagerung von Aushubmaterial Bodenveränderungen bewirken.


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