Erläuterung der Relevanzeinstufung

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Ausbau von Wasserstraßen führt aufgrund verschiedener Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zu Veränderungen des Bodens bzw. Untergrundes.

So sind z. B. Baggerungen im Gewässerbett, Verfüllungen von Übertiefen sowie granulometrische Sohlstabilisierungen mit einer Veränderung des Untergrunds und damit der benthischen Bereiche einschließlich des Zoobenthos verbunden. Dadurch können Sonderstrukturen (z. B. Kiesbänke, Kolke oder natürliche Hartsubstrate im Ästuarbereich) beseitigt werden, aber auch bei kiesigen bis sandigen Substraten ist insbesondere bei dauerhaft erforderlichen Unterhaltungsbaggerungen eine Veränderung der charakteristischen Zoobenthosgemeinschaften zu erwarten.

Im terrestrischen Bereich führen verschiedene Vorhabensbestandteile (s. unter Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.


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