Erläuterung der Relevanzeinstufung

04 Flugplätze >> Landeplätze und Segelfluggelände >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes


Wirkfaktorengruppe:
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren
   
Wirkfaktor:
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
   
Relevanz des Wirkfaktors: 
regelmäßig relevant (2)


Erläuterungen

Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.

Die Nutzung schwerer Baumaschinen kann zur Verdichtung des Bodens führen.

Die Herstellung der Start-/Landebahnen führt ggf. durch Versiegelung zur Veränderung des Untergrundes.

Werden Böden nicht ausreichend vor dem Eintrag von Enteisungs- und Löschmitteln geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Bodenveränderungen durch Stoffeinträge kommen (siehe Wirkfaktorgruppe 6).


ihre meinung

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