Erläuterung der Relevanzeinstufung
04 Flugplätze >> Landeplätze und Segelfluggelände >> 3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes
Wirkfaktorengruppe: |
3 Veränderung abiotischer Standortfaktoren |
Wirkfaktor: |
3-1 Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes |
Relevanz des Wirkfaktors: |
regelmäßig relevant (2) |
Erläuterungen
Der Bau und Betrieb von sonstigen Landeplätzen führt aufgrund verschiedener möglicher Vorhabensbestandteile (s. Bemerkung) regelmäßig zur Veränderung von Bodenverhältnissen im Sinne physikalischer Veränderungen, z. B. von Bodenart/-typ, -substrat oder -gefüge, die durch Abtrag, Auftrag, Vermischung etc. hervorgerufen werden.
Die Nutzung schwerer Baumaschinen kann zur Verdichtung des Bodens führen.
Die Herstellung der Start-/Landebahnen führt ggf. durch Versiegelung zur Veränderung des Untergrundes.
Werden Böden nicht ausreichend vor dem Eintrag von Enteisungs- und Löschmitteln geschützt (z. B. Bodenfilter, Abwassermanagement), kann es zu Bodenveränderungen durch Stoffeinträge kommen (siehe Wirkfaktorgruppe 6).
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